Winterdienst

In der kalten Jahreszeit stellen Neuschnee und Eisglätte ein besonders Sicherheitsrisiko dar. Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist jeder Grundstücks-Eigentümer zur Schnee- und Eisbeseitigung auf den Verkehrsflächen seines Grundstücks sowie auf anliegenden Gehwegen verpflichtet. Aufgrund der anstrengenden und zeitraubenden Arbeit ist das für viele Eigentümer kaum allein zu bewerkstelligen. Lassen sie uns doch die ungeliebte Wegsicherungspflicht für Sie übernehmen - zuverlässig und professionell.