Der Herbst bringt mit seinen bunten Blättern viel Farbe in die Gärten. Doch das anfallende Laub und die Vorbereitungen auf den Winter können für Gartenbesitzer sowohl eine Belastung als auch durch die Rutschgefahr eine Gefährdung darstellen. Überlassen sie Entfernung und Entsorgung Ihres Laubabfalls doch in Zukunft einfach uns.
Außerdem wird im Herbst die Verkehrssicherung des Grundstücks besonders wichtig, denn auch das Laub auf Zuwegen sowie anliegenden Gehwegen vor dem Grundstück ist Sache des Grundstücks-Eigentümers. Er ist verpflichtet, die Gehwege in einem begehbaren Zustand zu halten. Das trifft auch zu, wenn die Bäume am Straßenrand gar nicht ihm selbst, sondern der Stadt oder Gemeinde gehören. Denn die Kommunen übertragen die Kehrpflicht in der Regel den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke. Rutscht ein Fußgänger zum Beispiel auf nassem Laub auf dem Gehweg aus, kann er Schadensersatzansprüche geltend machen.